Behandlungs- und Therapiebedingungen
1. Allgemeines
Alle Behandlungen und Therapien finden ausschließlich zu den nachstehenden Behandlungs- und Therapiebedingungen statt, die der Patient bei der Terminabsprache, spätestens mit Behandlungsbeginn verbindlich anerkennt. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform. Mit erscheinen dieser Behandlungs- und Therapiebedingungen (Stand 01.06.2008) werden alle bisherigen Bedingungen ungültig. Sondervereinbarungen und Sonderpreise bedürfen einer Neuregelung.
2. Erstuntersuchung
Vor Behandlungsbeginn erfolgt in jedem Fall die erforderliche Erstuntersuchung, um eine nachfolgende Therapie festlegen zu können. Die hierfür entstehenden Kosten werden grundsätzlich berechnet, auch wenn keine weitere Behandlung oder Therapie stattfindet.
3. Preise, Rechnungen und Zahlung
Alle von mir genannten Preise sind Endpreise für die jeweils vereinbarte Behandlung oder Therapie, zzgl. eventuell anfallender Materialkosten. Bei Abweichung von der vereinbarten Behandlung können weitere Kosten entstehen, die automatisch mit berechnet werden.
Alle Behandlungen erfolgen auf Rechnung, deren Begleichung sofort in Bar, oder per Überweisung innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen hat. Bei der Zahlungsart Überweisung werden die von mir erbrachten Leistungen mittels Unterschrift durch den Patienten quittiert.
Quartalsabrechnungen und Sammelrechnungen sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Es kann prinzipiell keine Garantie dafür übernommen werden, dass private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen die berechneten Kosten zu 100% übernehmen. Der Patient haftet für die Begleichung der Rechnung in vollem Umfang und in voller Höhe. Eine direkte Abrechnung mit privaten Krankenkassen oder Zusatzversicherung ist nicht möglich.
4. Garantie
Der Patient erkannt an, dass auch ich natürlich keine Garantie auf die Wirksamkeit der angewendeten Behandlung oder Therapie geben kann.
5. Termine
Vereinbarte Termine sind einzuhalten. In Ausnahmefällen kann ein bereits vereinbarter Termin spätestens einen Tag vorher kostenlos abgesagt werden. Sollte der vereinbarte Termin verspätet, oder gar nicht abgesagt werden, wird eine Ausfallentschädigung in Höhe des vereinbarten Honorars für die Behandlung in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf einen kostenlosen Ersatztermin besteht nicht.
6. Schweigepflicht
Ich unterliege der ärztlichen, sowie der Schweigepflicht nach Heilpraktikergesetz und gebe keine Informationen an dritte Personen weiter, wenn ich nicht ausdrücklich und in schriftlicher Form vom Patienten, oder seinem gesetzlichen Vertreter, von der Schweigepflicht entbunden wurde.
Ich freue mich auf eine erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen.