Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen mein Honorar leider nicht.
Mein Honorar richtet sich im Regelfall nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und wird vorher mit Ihnen abgesprochen und vereinbart.
Die Kosten für die erforderliche Erstuntersuchung betragen ca. € 75,00
Die Folgebehandlungen sind in vielen Fällen günstiger.